Geländer an der Harrier-Brücke dient der Verkehrssicherheit

Mit diesem Blogbeitrag erläutern wir die Wahl des Geländers an der Harrier-Brücke und reagieren damit auf Anregungen aus der Bevölkerung zur Geländerausführung.

Die Harrier-Brücke wird von Fahrzeugen, Fußgängern und Radfahrern genutzt. Das Geländer wurde gemäß den Richtlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) und dem Regelwerk „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING) dem Nutzen eines Wirtschaftsweges entsprechend geplant und ausgeführt. Die oberste Priorität bei der Gestaltung dieses Geländers war stets die Sicherheit der Menschen, die die Brücke nutzen.

Neben der Gewährleistung der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer war auch die Drosselfunktion der Harrier-Brücke für die Geländerauswahl entscheidend. Bei Überschreitung des Stauvolumens oberhalb der Brücke strömt das Berkelwasser über den angepassten Straßendamm und das Drosselbauwerk hinweg (siehe Projekte/Drosselbauwerk Harrierbrücke). Das Holmgeländer wurde gezielt ausgewählt, um im Fall von Überflutungen zu verhindern, dass angeschwemmtes Treibgut oder Totholz den Fließwasserquerschnitt ganz oder teilweise verschließt. Derartige „Verklausungen“ würden zu einer Veränderung des Abflussverhaltens führen.

Es ist außerdem wichtig zu betonen, dass im Straßenverkehr eine generelle Verantwortung besteht, insbesondere wenn es um die Sicherheit von Kindern geht. Es ist von großer Bedeutung, Kindern die möglichen Gefahren bewusst zu machen und sie entsprechend zu sensibilisieren.

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