Baugrundgutachten zum Zustand einer bestehenden Hochwasserschutzeinrichtung
Im Rahmen der Erstellung eines Statusberichtes (gemäß § 81 LWG) zum Zustand der bestehenden Hochwasserschutzeinrichtung von der Brücke Grabenstraße bis zur Schanzringbrücke muss ein Baugrundgutachten erstellt werden. Die Stadt Stadtlohn hat ein Fachbüro damit beauftragt. Das Baugrundgutachten dient als Grundlage zur Ermittlung der Standfestigkeit der bestehenden Hochwasserschutzwand. Hierzu müssen im Nahbereich der Hochwasserschutzwand Bodenproben entnommen …
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