Baugrundgutachten zum Zustand einer bestehenden Hochwasserschutzeinrichtung

Im Rahmen der Erstellung eines Statusberichtes (gemäß § 81 LWG) zum Zustand der bestehenden Hochwasserschutzeinrichtung von der Brücke Grabenstraße bis zur Schanzringbrücke muss ein Baugrundgutachten erstellt werden. Die Stadt Stadtlohn hat ein Fachbüro damit beauftragt.

Das Baugrundgutachten dient als Grundlage zur Ermittlung der Standfestigkeit der bestehenden Hochwasserschutzwand. Hierzu müssen im Nahbereich der Hochwasserschutzwand Bodenproben entnommen werden.

Mit Hilfe eines mobilen Rammgerätes werden zurzeit Rammkernsonden eingebracht und die darin enthaltenen Bodenproben im Anschluss ausgewertet.

Die Untersuchungsergebnisse dienen der Erstellung des im Landeswassergesetz geforderten Statusberichtes zur Feststellung der Funktionalität bestehender Hochwasserschutzeinrichtungen.