Rahmenvereinbarung zu Entschädigungsregelung des Hochwasserschutzkonzeptes geschlossen.
Im Juni 2015 konnte in der Stadt Stadtlohn ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung des geplanten Hochwasserschutzkonzeptes Berkel in Stadtlohn erreicht werden. Vertreter der Stadt Stadtlohn, der Landwirtschaft und des Wasser- und Bodenverbandes Oberes Berkelgebiet unterzeichneten die Rahmenvereinbarungen über die Entschädigungsregelung im angestrebten Hochwasserschutzkonzept der Berkel. Diese Einigung ist ein erster Meilenstein der angestrebten Kooperation der Stadt mit den durch die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Nutzern, Eigentümern und Verantwortlichen der Gewässerunterhaltung.
Durch die Neufestsetzung wurden im Jahr 2010 wesentliche innerstädtische Flächen in Stadtlohn zu Überschwemmungsgebieten. Um die im Hochwasserfall resultierenden Gefahren für Personen, Gebäude und andere Sachen zu minimieren, plant die Stadt Stadtlohn zusätzliche Retentionsräume mit Hilfe von Einschnürungsbauwerken an der „Harrierbrücke“ und an der K 33 im Bereich der „Schanzbrücke“ in Stadtlohn-Estern.
Bei einem hundertjährlichen Hochwasser werden Flächen, die flussaufwärts der Einschnürungsbauwerke liegen, höher eingestaut und die Überschwemmungsgebiete vergrößern sich.
Nach der vereinbarten Rahmenregelung entschädigt die Stadt alle Eigentümer, deren Grundstücke infolge dieser Maßnahmen durch Überflutung im Hochwasserfall betroffen werden, nach einheitlichen Kriterien und Entschädigungssätzen.
Ziel ist es, anhand der geschlossenen Rahmenvereinbarung einzelvertragliche Regelungen mit den Grundstückseigentümern abzuschließen. Bürgermeister Helmut Könning resümiert: „Wir wollten erreichen, dass Entschädigungsfragen geklärt sind, bevor die formalen Beteiligungsschritte des Planfeststellungsverfahrens beginnen. Ansonsten hätte die Offenlegung der Entwürfe sicher zur Verunsicherung der Betroffenen beigetragen.“