Mit der Berkelmühle hat die Stadt Stadtlohn im Jahr 2013 auch die bestehende Wasserkraftturbine erworben. Im Hinblick auf die Wichtigkeit erneuerbarer Energien wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft, die Wasserkraft weiter zu nutzen.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Wasserkraftanlage in der bestehenden Form nicht weiter betrieben werden konnte. Zum einen war der Fischschutz nicht gegeben und zum anderen erfüllten wesentliche Teile der Anlage nicht die heute erforderlichen Sicherheitsstandards (Arbeitssicherheit, elektrotechnische Ausstattung, usw.). Auch war die technische Anlage altersbedingt in einem schlechten Zustand. Folgerichtig wurde eine Investition zum Erreichen heutiger Standards unter Beibehaltung der alten Turbinentechnik geprüft.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass der wirtschaftliche Betrieb einer erneuerten Wasserkraftanlage nahezu unmöglich ist, da sich die Rahmenbedingungen für die Wasserkraftnutzung an der Berkelmühle nach Umsetzung der Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) nachteilig verändert haben. Zwingende Forderung in der Richtlinie ist die Herstellung der Durchgängigkeit für die Fischfauna (Fischauf- und -abstiegshilfen) und der Fischschutz in Form von Rechenanlagen an Wasserkraftanlagen. In diesem Zusammenhang wird das Wasserdargebot für die Wasserkraftnutzung geschmälert, da ein Großteil des zur Verfügung stehenden Berkelwassers durch die Fischaufstiegsanlage (FAA) abfließen muss. Die ökologischen Bestrebungen der EG-WRRL fordern zusätzlich einen sogenannten Fischbypass, insbesondere für Aale am Wehr, der weiteren Wasserverlust für die Wasserkraftanlage hervorruft. Mit Verweis auf das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet entlang der Berkel sahen die zuständigen Behörden aufgrund des hohen Schädigungspotenzials einer Wasserkraftturbine die Beibehaltung einer Wasserkraftnutzung sehr problematisch.
Die Entscheidung wurde auch durch ein Zitat aus der Münsterland Zeitung am 13.11.2014 von Karl-Heinz Fleige, der früher bei der Firma Landhandel Lösung für die Wasserkraftnutzung am Standort verantwortlich war, bestätigt:
„Der Landhandel Lösing hat während seiner Bewirtschaftung Strom durch die am Wehr entstandene Wasserkraft genutzt. Allerdings unterlag die Stromerzeugung durch die variablen Wassermengen Schwankungen und war nicht rentabel. Zur geringen Wirtschaftlichkeit kamen Unterhaltungs- und Wartungskosten hinzu. Bei Lösing „lief das so nebenbei, circa eine halbe Stunde am Tag Arbeit. Für die Stadt lohnt sich das nicht.“