Drei Bausteine der Wasserwirtschaft zur Entwässerung

In Stadtlohn, insbesondere im Projekt „natürlich berkel“, wird immer wieder zu unterschiedlichsten Themen der Wasserwirtschaft berichtet. Im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Großprojektes werden häufig die Begriffe „Hinterlandentwässerung“, „Siedlungswasserwirtschaft“ und „Starkregenvorsorge“ verwendet. Mit diesem Beitrag werden die unterschiedlichen Aufgaben und Verantwortungen erläutert.

Hinterlandentwässerung

Eine wesentliche Aufgabe des Hochwasserschutzes ist es, die heutigen Siedlungsgebiete vor Berkel-Hochwasser zu schützen. Dazu gibt es Deiche und Hochwasserschutzwände an der Berkel. Die Berkel kann dann nicht mehr ins Hinterland eindringen. Gleichzeitig kann aber auch kein Wasser mehr frei aus dem Hinterland in die Berkel abfließen. Das Hinterland bildet also eine Art Wanne. Es muss verhindert werden, dass bei gleichzeitigem Auftreten von Berkel-Hochwasser und starken Niederschlägen abfließendes Oberflächenwasser Gebäude und Straßen in dieser „Wanne“ überschwemmt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wird zuerst eine Risikoanalyse mittels Geländemodellen und Computersimulationen durchgeführt, wo solche Überschwemmungen im Stadtgebiet durch diese Absperrbauwerke auftreten können. Dann wird betrachtet, welche Maßnahmen in Frage kommen können, um dem entgegenzuwirken. Hochwasserpumpanlagen sind über Generationen betriebsbereit zu halten. Weil Bau und Betrieb teuer wären, soll auf Pumpwerke möglichst verzichtet werden. Stattdessen sollen möglichst freie Fließwege ohne technische Bauwerke den Vorzug bekommen, wie dies beispielsweise an der Burgstraße geschehen soll.

Auf dieser Webseite werden unter „Projekte/Hinterlandentwässerung“ die Aufgaben und Hintergründe der Hinterlandentwässerung erläutert.

Diese Aufgabe wird in der Planung des Hochwasserschutzkonzeptes Berkel in Stadtlohn (HWSK) als pflichtige Aufgabe durch die 62 – Gewässer und Hochwasserschutz – in Zusammenarbeit mit 69 – Abwasserbeseitigung – bearbeitet.

Ansprechpartner:

62 – Gewässer und Hochwasserschutz – Herr Große Frericks

Telefon: 02563 87-620, E-Mail: g.grossefrericks@stadtlohn.de

Siedlungswasserwirtschaft

Unter Siedlungswasserwirtschaft versteht man die Wasserversorgung, die Abwasserableitung und Abwasserentsorgung. Zum Abwasser gehören Schmutz- und Regenwasser inklusive Regenwasserbewirtschaftung, wie Niederschlagsentwässerungsanlagen (zum Beispiel Regenrückhaltebecken, Versickerung und Regenwassernutzung).

Zu den pflichtigen Aufgaben der Abwasserbeseitigung gehören die gesetzlich geregelten Abflussereignisse (Bemessungsregenereignisse nach DWA A 118 hydraulische Bemessung). Diese werden in Stadtlohn im Wesentlichen durch 69 – Abwasserbeseitigung sowie das Team der Kläranlage bearbeitet.

Ansprechpartner:

69 -Abwasserbeseitigung- Frau Teuber

Telefon: 02563 87-690, E-Mail: s.teuber@stadtlohn.de

Kläranlage, Herr Lammers

Telefon: 02563 2640, E-Mail: klaeranlage@stadtlohn.de

Starkregenvorsorge

Im Abschlussbericht des Bundesumweltamtes zum Thema „Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfs“ wird Starkregen wie folgt beschrieben:

„Treten innerhalb kurzer Zeit außergewöhnlich große Mengen an Niederschlag auf, spricht man von Starkregen. Starkregen entstehen aus konvektiven Niederschlägen, die in den Sommermonaten häufig in Verbindung mit Gewitterzellen auftreten. In relativ kurzer Zeit fällt eine sehr große Menge an Niederschlag, die zu hohen Wasserständen und Überflutungen (wildabfließenden Wasser) führen kann (Deutscher Wetterdienst –DWD – 2017). Zudem gehen vor allem mit länger anhaltendem Starkregen oft auch Bodenerosion und Hangrutschungen einher. Für Starkregen gibt es keine allgemeingültige Definition, da charakteristische Niederschlagsmengen von der jeweiligen Klimazone abhängen (Baumgartner & Liebscher 1996). Die Definition des DWD basiert auf Intensität und Niederschlagsmenge. Der DWD spricht von starkem Regen ab einer Niederschlagshöhe von 10 mm in 60 Minuten bzw. einer Niederschlagshöhe ab 1,7 mm in 10 Minuten (DWD 2016a).“

Unter anderem die fehlende Definition macht das Thema Starkregenvorsorge schwierig.

Eine gute Unterlage zum Thema ist die „Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Überflutungen aus Starkregen für die Ortslage Stadtlohn könnte man somit definieren als die Wassermassen, die infolge eines Starkregenereignisses nicht mehr durch das nach den Regeln der Technik errichtete Abflussnetz der Siedlungswasserwirtschaft abfließen können.

Diese Aufgabe soll zukünftig im Wesentlichen durch 62 – Gewässer und Hochwasserschutz – in Zusammenarbeit mit 69 – Abwasserbeseitigung – bearbeitet werden.

Ansprechpartner:

62 – Gewässer und Hochwasserschutz – Herr Große Frericks

Telefon: 02563 87-620, E-Mail: g.grossefrericks@stadtlohn.de

69 –Abwasserbeseitigung – Frau Teuber

Telefon: 02563 87-690, E-Mail: s.teuber@stadtlohn.de

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